PET: Die Positronen-Emissions-Tomographie
Wie Sternbilder am Nachthimmel
Auch mit der PET suchen Ärzte nach kranken Strukturen wie beispielsweise Metastasen in Lymphknoten; aber sie tun es auf ganz andere Art und Weise als mit den gängigen radiologischen Methoden. Röntgenstrahlen bilden immer räumliche Strukturen ab: einen (gebrochenen) Knochen, einen Entzündungsherd in der Lunge oder eben einen raumgreifenden Tumor.
Mit der PET findet man Tumoren nicht wegen ihrer Größe, sondern weil sie sehr stoffwechselaktiv sind, das heißt, viel Zucker verbrauchen. Die PET bildet diejenigen Orte im Organismus ab, an denen der Zuckerverbrauch besonders hoch ist. Selbst kleinste bösartige Tumoren nehmen im Vergleich zu ihrer Umgebung relativ viel Zucker auf. Diese Orte hoher Zuckerkonzentration sehen auf dem PET-Computer aus wie leuchtende Sterne am Nachthimmel. Aber: Jeder dieser leuchtenden Punkte ist unter Umständen ein Tumorherd. Die PET gilt bei schnell wachsenden Tumoren als besonders treffsichere Methode. Bei solchen Tumoren liegt die Trefferquote zwischen 90 und 100 Prozent.
Wann wird die PET eingesetzt?
Sinnvoll ist die PET-Untersuchung unter anderem bei Patienten, die zwar Tumorsymptome haben, bei denen aber keine auslösende Erkrankung, kein so genannter Primärtumor, nachweisbar ist. In der Nachsorge wird das Verfahren zur Suche nach verborgenen (okkulten) Metastasen erfolgreich eingesetzt, vor allem dann, wenn im Labor erhöhte Tumormarker bestimmt wurden und die gängigen bildgebenden Verfahren keinen Tumorhinweis geben. Auch zur Erfolgskontrolle einer Chemotherapie kann die PET wertvolle Zusatzinformationen liefern.
In umfangreichen Untersuchungen hat sich herausgestellt, dass die PET vor allem bei Tumorerkrankungen der folgenden Organe einen relevanten Erkenntnisgewinn bringt: Haut (Melanom), Speiseröhre, Bauchspeicheldrüse, Dickdarm und Lunge. Auch bei bösartigen Lymphknotenschwellungen (malignen Lymphomen) kann die PET therapieentscheidende Zusatzinformationen bringen.
Wie funktioniert das technisch?
Hinter der Abkürzung PET steckt das Wort Positronen-Emissions-Tomographie. Das bedeutet wörtlich, dass bestimmte strahlende Teilchen (Positronen) von einem Gewebe ausgesendet („emittiert“) und von speziellen Messgeräten (Detektoren) erfasst werden. Durch viele solcher Einzelmessungen aus verschiedenen Winkeln entstehen Schichtbilder (Tomogramme) der jeweiligen Körperregion und erlauben in ihrer Summe eine dreidimensionale, räumliche Darstellung.
Genau genommen registrieren die Detektoren nicht die Teilchen (Positronen) als solche, sondern die Strahlen, die beim Zerfall dieser Teilchen entstehen. Denn Positronen sind nicht stabil, sondern zerfallen immer bei Kontakt mit einem Elektron, einem anderen Atom-Teilchen. Bei diesem Zerfall entstehen zwei energiereiche Lichtblitze (Photonen) in genau entgegengesetzter Richtung. Diese beiden zeitgleichen Blitze werden von zwei gegenüberliegenden Messeinheiten (Detektoren) des PET-Geräts registriert. Der PET-Computer errechnet aus vielen solcher Einzelmessungen ein sichtbares dreidimensionales Bild.
Wie aber gelangen die Positronen in das Tumorgewebe? Dazu wird im Labor eine Art Spezialzucker hergestellt, in dem ein radioaktives Fluoratom enthalten ist, das als Positronenstrahler wirkt. Dieser Zucker reichert sich nach der Injektion in den Blutkreislauf überall dort im Körper an, wo Zuckerstoffwechsel stattfindet. An den Orten mit hoher Konzentration, also vor allem in Tumorgewebe, ist der Positronenzerfall und damit die Häufigkeit von Lichtblitzen, am höchsten.
Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt die PET nicht
Die aufwändige Herstellung der kurzlebigen zuckerähnlichen Substanz in einem Zyklotron und die immens kostenträchtigen Apparate machen die PET zu einem vergleichsweise teuren Untersuchungsverfahren, das allerdings durch die Vermeidung unnötiger Diagnostik und Behandlung letztlich zu einer Kosteneinsparung führt. Trotz der überzeugenden Datenlage dürfen die gesetzlichen Krankenversicherungen die PET-Untersuchungen derzeit nicht bezahlen. Sollten wir eine PET bei Ihnen für sinnvoll halten, bieten wir sie Ihnen als privatärztliche Leistung an und rechnen sie nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab.