Dr. Renate Uhle - Dr. Gerd Müller
Dr. Hendrik Kröning - PD Dr. Kathleen Jentsch-Ullrich

Guter Start für Hautkrebs-Screening

11 Millionen Deutsche gehen mit der Ganzkörper-Untersuchung auf Nummer sicher

26. 04.2010 - Das 2008 eingeführte Hautkrebs-Screening hat sich bundesweit gut etabliert: die Deutsche Krebshilfe berichtet, dass 11 der 45 Millionen Anspruchsberechtigten sich bereits untersuchen ließen. Jeder über 35-Jährige Versicherte hat das Recht, sich alle zwei Jahre nach einem standardisierten Verfahren untersuchen zu lassen.

Rund 38.000 Ärzte haben das Qualifikationsprogramm zur Durchführung der Untersuchung durchlaufen. Das Hautkrebs-Screening ist deshalb wohnortnah möglich. Bei den Teilnehmern kommt das Screening gut an: An einer Online-Befragung beteiligten sich  533 Screening-Teilnehmer. 80 Prozent haben die Absicht, erneut am Hautkrebs-Screening teilzunehmen, etwa 50 Prozent haben die Untersuchung bereits in ihrem Umfeld weiterempfohlen und weitere 35 Prozent planen, dies noch zu tun.

Dramatisch gestiegene Hautkrebs-Fälle
Wie nötig das Screening ist, zeigen die  gestiegenen Erkrankungszahlen: Jährlich rechnet Professor Alexander Katalinic vom Krebsregister Schleswig-Holstein mit 195 000 neuen Hautkrebs-Fällen, 24 000 davon sind maligne Melanome.  Mit dem Screening gelingt nicht nur eine frühe Behandlung und damit in vielen Fällen Heilung; Ärzte nutzen das Screening auch, um ihren Patienten Ratschläge zum richtigen Umgang mit UV-Strahlung, zu Risikofaktoren und bei Bedarf auch zu weiteren Vorsorgeangeboten zu geben. 

Pigmentflecken unter Aufsicht mit der ABCDE-Regel beurteilt
Die Untersuchung umfasst Anamnese, standardisierte visuelle Untersuchung der gesamten Körperoberfläche von der behaarten Kopfhaut bis zu den Fußsohlen, inklusive aller Hautfalten, der Mundschleimhäute und des äußeren Genitals. Befundmitteilung und präventive Beratung komplettieren die Untersuchung. Auffällige Pigmentflecken werden nach der ABCDE-Regel abgegrenzt. A steht für Asymmetrie, das heißt unregelmäßige Form. B bedeutet unregelmäßige Begrenzung. C wie Color bezieht sich auf einen dunklen oder unregelmäßig pigmentierten Fleck. D bezeichnet den Durchmesser, der nicht größer als sechs Millimeter sein sollte. E wie Erhabenheit steht für Pigmentflecken, die sich über die Hautoberfläche wölben. Bei Verdachtsdiagnose eines Hausarztes erfolgt die Überweisung zum Dermatologen zur weiteren Abklärung. Der Verdacht wird durch eine feingewebliche Untersuchung im Labor geklärt.

Quelle:  Pressemitteilung der DKFZ, April 2010 

Guter Start für Hautkrebs-Screening